Der 15. Nachsorgekongress der Hannelore Kohl Stiftung

Am 25. und 26. Mai fand in Dresden, unter der Überschrift “Teilhabe – Anspruch und Wirklichkeit der 15. Nachsorgekongress der Hannelore Kohl Stiftung” statt.
Dieses Mal fuhren drei Betroffene, Frank R., Frank M.und ich Steffen Marquardt hin, weil die Angestellten unseres Vereins verhindert waren. Mit dabei war auch unser Vereinsmitglied Michael als Fahrer und Assistent. Wir waren schon mehrmals zu Nachsorgekongressen, zweimal in Berlin, in Frankfurt/Main, Dresden und in Regensburg.

Bevor der Kongress beginnen konnte, erst einmal die obligatorischen Grußworte und die ersten zwei BeiträgeI.
Die wir allerdings nicht hörten, weil wir durch allerlei Staus zu spät kamen, obwohl wir schon sehr früh losgefahren waren.

Beim diesjährigen Nachsorge-Kongress ging es eben darum, dass Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, also Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma, nicht wieder frühzeitig an ihr gewohntes Leben, ihre Arbeit gehen können, obwohl es theoretisch oftmals möglich wäre.

Dafür wäre es eben nötig recht frühzeitig eine neuro-kompetente Therapie zu  beginnen. 

So weit der Anspruch.
In der Praxis sieht es aber weitgehend anders aus. Schon in der Klinik kennt sich oftmals keiner mit Neuromöglichkeiten aus. Geschweige denn, es hat schon jemand von Spezialgebieten wie “Neuropsychologie” gehört und kann damit umgehen. Ich selbst komme aus Plauen und im hiesigen Helios Klinikum ist nach ihrer Selbstbeschreibung nur eine Neurochirurgie beheimatet. Doch die befasst sich mit anderen Themen.
Es bleibt nach der Akutphase nur die Verlegung in andere Kliniken. Doch dann muss es auch gleich die richtige sein.

Sonst werden frühzeitige Therapien verhindert.
Schon von den Krankenkassen wird keine Neuro-Nachsorge als Regelleistung angeboten.
Soweit erst einmal ein Wesentlicher Satz am Anfang.

Bei der Podiumsdiskussion kamen diesmal Betroffene und Angehörige zu Wort.

Ein Gesetz wie das Bundesteilhabegesetz muss erst einmal  praktisch angewendet werden.
Die Eingliederungshilfe, also Teilhabe wird durch ungleiche Rechtsauslegung/Rechtsanwendung der Länder und Kommunen behindert!
Das ist auch ein mitgeschriebener Satz von Prof. Dr. Andreas Zieger, der mir aussagt, dass sich in den 18 Jahren, seitdem ich Betroffener bin, nichts Wesentliches getan hat, obwohl sich viel verändert hat. Doch das sind meine persönlichen Schlüsse.

Der zweite Teil wurde nicht wie sonst in Workshops organisiert, sondern in Stationen mit Frage Antwort gegenüber Fachleuten bestritten. Dabei ging es oftmals um sehr fachspezifische Themen. Wobei man sehen muss, dass die meisten Besucher Fachleute waren, und nur wenige Betroffene beziehungsweise Angehörige.

Zwei Dinge sind noch bei vielen Gesprächen aufgefallen:

Erstens Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge sind…

… und das mir sehr bekannte: “Antrags- und Widerspruchsverfahren zeitaufwändig sind und bürokratisch hinderlich in der der Nachhaltigkeit und individuelle Bedarfe und Teilhabe bleiben auf der Strecke”

Wir waren nur am ersten Tag dort, denn solange mir Leistungen wie das persönliche Budget vom zuständigen Leistungsträger vorenthalten werden, kann ich mir das nicht leisten.

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