Durchsetzungsstelle digitale Barrierefreiheit

Am Freitag, dem 21.5. besuchte ich online die Tagung zur digitalen Barrierefreiheit anlässlich des Aktionstags „Global Accessibility Awareness Day“  (deutsch: Weltweiter Aktionstag für digitale Barrierefreiheit) morgen am Donnerstag 20. Mai 2021
Näheres Thema der Tagung, an der mehr als fünfzig Stellen bis zur Uni. Hamburg teilnahmen war die Eröffnung einer Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Schon in seiner Einführung machte Stefan Pöhler klar, dass barrierefreiheit als neuen Standard für Websites, App´s und Dokumente für öffentliche Stellen zu sehen sein muss und bei Stellen öffentlichen Interesses sein sollte.
Ich zitiere die Seite ‘Sachsen.de”: “Die Durchsetzungsstelle ist organisatorisch bei der Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Die Aufgabe der Stelle ist die Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit im Freistaat Sachsen.” Zitat Ende.

Es gibt die EU-Richtlinie 2016/2102 Nach der sind öffentliche Stellen in Deutschland verpflichtet, Websites und mobile Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten.
Dafür ist Grundlage der § 4 Absatz 2 im Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG)

Nach einer erfolglosen Auseinandersetzung mit der betroffenen öffentlichen Stelle nimmt die Durchsetzungsstelle  von Ihnen die Hinweise über fehlende Barrierefreiheit der Informationstechnik in Sachsen entgegen.
Die EU-Richtlinie 2016/2102 sagt aus, dass öffentliche Institutionen in Deutschland verpflichtet sind, Websites und mobile Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten.

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