Maske 2

Ich habe zwar gedacht, dass sich das Thema Maske erledigt hat.
Scheint aber doch nicht zu sein.
In dieser Woche habe ich jemand getroffen, für den diese Selbstverständlichkeit nicht selbstverständlich ist.

Nun bin ich der Meinung man solle in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln Maske tragen,  wenn man es kann und sich nicht hinter einer Verordnung verstecken.

In Sachsen gibt es eine Verordnung nach dem es Trägern eines Schwerbehindertenausweises unter Umständen von der Pflicht befreit. 


Nur, das Tragen einer Maske ist nicht nur Schutz, sondern auch Respekt gegenüber dem Nächsten und der Allgemeinheit.

Außerdem heißt es in der  Verordnung: ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlich eingeschränkte

Personen, die nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Und die meisten sind in der Lage. Also auch wenn man einen Schlaganfall hatte und Gehbeschwerden hat.

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