Barrierefreiheit

Viele Menschen assoziieren unter dem Wort Barriere nur Treppen und andere bauliche Maßnahmen.
Doch es ist viel mehr:

Es ist eine Gestaltung der baulichen Umwelt, sowie von Kommunikation, Systeme der Information, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände usw, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigung ohne weitere Einschränkung oder Fremde Hilfe genutzt und wahrgenommen werden können.

Quelle: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Kommunikative Barrieren treten für Menschen mit Lernschwierigkeiten überall im alltäglichen Leben auf.
Das gilt besonders im Umgang mit der Behördensprache, aber auch für so scheinbar alltägliche Dinge wie Nachrichten, Fahrpläne, Speisekarten, Arztgespräche oder andere Informationen.

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung — BITV 2.0) trat am 22. September 2011 in Kraft. Die Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung. Ziel der BITV 2.0 ist es, Webseiten und andere grafische Oberflächen schrittweise technisch so zu gestalten, dass behinderte Menschen diese grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können. Insbesondere sollen deshalb neben der Übernahme der Webstandards des W3C zur Barrierefreiheit auch die Belange gehörloser, hör-, lern- und geistig behinderter Menschen berücksichtigt werden. Die BITV 2.0 regelt u.a. den sachlichen Geltungsbereich, die einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen und die Umsetzungsfristen für die anzuwendenden Standards.

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung — BITV 2.0

Weiter bei  „Aktion Mensch“: Konkret bedeutet Barrierefreiheit also, dass nicht nur Stufen, sondern auch ein Aufzug oder eine Rampe ins Rathaus führen, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern auch in Leichter Sprache vorhanden sind, und dass auch gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können – zum Beispiel mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers. Außerdem muss bei der Definition auch die digitale Barrierefreiheit mitgedacht werden. Das bedeutet, Internetseiten müssen so gestaltet sein, dass jeder sie nutzen kann. Dazu gehört zum Beispiel das Hinterlegen von Bildbeschreibungen für blinde Menschen und die Möglichkeit, Videos in barrierefreien Formaten abzuspielen

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